Die komplexe Dokumentation von Bewegungsübungen - vollständig automatisiert!

 

Das revolutionäre

Pegasus Coaching App

automatisiert
die Planung, den Verlaufsbericht, den Wirksamkeitsnachweis & die Bedarfsmeldung
von Bewegungsübungen

und befreit
die Pflege
vollständig von der administrativen Arbeit.

So funktioniert's

Die gesamte Dokumentation wird über die App verwaltet und sekundenschnell erfasst. Sie brauchen somit keine Schnittstellen zu anderen Softwaresystemen. Mit nur einem Klick können Sie sich alles bequem als PDF an Ihre E-Mail senden lassen. Die PDF's können Sie entweder je nach Bedarf an die Krankenkassen schicken oder auf ihrem bestehenden elektronischem Dokumentationssystem ablegen. Pro Bereich kann zu jeder Zeit über einen selbst ausgewählten Zeitraum ein PDF erstellt werden.  Die Dokumentation umfasst folgende 4 Bereiche.

Planung

Spielend leicht können Sie die gesamte Planung mit nur fünf Klicks erstellen und individuell für jeden Bewohner erfassen. Unsere künstliche Intelligenz erstellt die individuellen Formulierungen für: 

  1. Problem
  2. Symptome
  3. Ressourcen
  4. Ziele
  5. Massnahmen
  6. Ausführungs- und Evaluationszeitpunkte

 

Verlaufsbericht

Im Verlaufsbericht bekommen Sie eine Übersicht über jede Behandlung, die bei jedem Pegasus-Anwender durchgeführt, pausiert wurde oder nicht stattgefunden hat. Dadurch können Sie die Kontinuität überprüfen und transparent nachweisen. Läuft etwas nicht nach Plan, kann mit wenigen Klicks eine Begründung eingeführt werden - ganz ohne zu schreiben.


Bedarfsmeldung

Dank der Bedarfsmeldung wissen Sie genau welche Massnahmen Sie wie codieren müssen und welche Spezifikationen relevant sind. Die Bedarfsmeldung bieten wir für die Bedarsmeldungsinstrumente BESA, interRAI LTCF, RAI-NH, und Spitex-Leistungskatallog an.

 

Wirksamkeitsnachweis

Mit dem Wirksamkeitsnachweis lässt sich der Mobilitätsverlauf aufzeigen, der nach wissenschaftlicher Methode mithilfe des de Morton Mobility Index (DEMMI) erfasst wird. Diese Auswertung ermöglicht es Ihnen, die Wirksamkeit gesetzeskonform nachzuweisen.

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